Obligatorisches Schiessen

Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Programm

5 Schuss: Einzelfeuer   Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer   Scheibe B4
2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Mitnehmen

Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz

Montag 21.04.2025

1. Bundesübung
10:00 - 11:30
  • Ort
    Blasenberg, Muolen

Montag 09.06.2025

2. Bundesübung
10:00 - 11:30
  • Ort
    Blasenberg, Muolen

Freitag 29.08.2025

3. Bundesübung
18:00 - 19:30
  • Ort
    Blasenberg, Muolen